KOSTEN
Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Fahrtkosten können mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten trägt der Tagesgast selbst.
Grade | PFLEGEBED. AUFWAND | UNTERKUNFT | VERPFLEGUNG | INVESTITIONSKOSTEN | GESAMT PRO TAG |
---|---|---|---|---|---|
1 | 29,84 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 49,16 € |
2 | 40,06 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 59,38 € |
3 | 44,35 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 63,67 € |
4 | 50,26 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 69,58 € |
5 | 58,27 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 77,59 € |
Geförderte Investitionskosten werden mit 5,57 € je Abrechnungstag veranschlagt.
Die angegebenen Preise wurden mit den Pflegekassen verhandelt.
Ab 01.05.2018 trägt die Pflegekasse Kosten für zusätzliche Betreuung nach § 43 b,in Höhe von 5,73 €/ Tag
FAHRDIENST
Die Einrichtung unterhält einen hauseigenen Fahrdienst. Es werden jeweils 1,19 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Wir danken dem Mazda Autohaus Britting in Lauf für die Unterstützung sowohl bei der Beschaffung, Wartung und dem Reparaturservice unserer Fahrzeuge.
ROUTENPLANER